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Trainings AGB
§ 1 - Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind unter Ausschluss möglicher allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden Bestandteil aller Angebote sowie Grundlage aller Trainingsleistungen der Damovo Deutschland GmbH & Co. KG (nachfolgend “Damovo” genannt). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 - Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Bedingungen sind maßgebend für die Trainingstätigkeiten von Damovo. Die im Trainingsprogramm bzw. den schriftlichen Angebotsunterlagen jeweils enthaltenen Angaben sind alleinige Grundlage für die von Damovo zu erbringenden Leistungen.

§ 3 - Vertragsabschluß

(1) Die Anmeldung zu offenen Seminaren muss schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit Eingang der Anmeldebestätigung beim Kunden zustande.
(2) Verträge über geschlossene Seminare, Seminare beim Kunden und sonstige Leistungen bedürfen der Schriftform. Damovo wird dem Kunden auf Anfrage ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag des Kunden zustande.

§ 4 - Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste für Trainingsleistungen von Damovo bzw. die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Preise.
(2) Im Preis offener Seminare enthalten sind die notwendigen Seminarunterlagen und die Nutzung der jeweils notwendigen technischen Einrichtungen. Nicht eingeschlossen sind Reise-, Verpflegungs- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers.
(3) Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne sonstige Abzüge.
(4) Die Rechnungen werden nach Abschluss des Seminars erstellt und sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(5) Im Falle des Zahlungsverzuges ist Damovo berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, soweit der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. Damovo bleibt es vorbehalten, höhere Verzugsschäden geltend zu machen.

§ 5 - Stornierung durch den Kunden

(1) Stornierungen von offenen Seminaren durch den Kunden sind kostenfrei, wenn sie spätestens bis 4 Wochen vor Seminarbeginn bei Damovo eingehen. Bei Stornierungen bis 14 Kalendertage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zwanzig Prozent des Seminarpreises berechnet. Bei späteren Stornierungen bzw. bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr berechnet. Ersatzteilnehmer werden akzeptiert.
(2) Stornierungen von geschlossenen Seminaren oder sonstigen vereinbarten Leistungen sind bis drei Wochen vor Leistungsbeginn gebührenfrei. Kosten, die Damovo in Vorbereitung der vereinbarten Leistungen entstanden sind, werden vom Kunden erstattet. Bei Stornierungen später als drei Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn wird der vereinbarte Preis in Rechnung gestellt.
(3) Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.

§ 6 - Absage von Leistungen durch Damovo

Bei zu geringer Teilnehmerzahl und in Fällen höherer Gewalt (dazu zählt auch die Krankheit von Referenten) kann Damovo Seminare oder sonstige Leistungen absagen. Bereits bezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 7 - Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Damovo und der Kunde sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die ihr/ihm aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Der Kunde ist insbesondere nicht befugt, Lehrgangsmaterial - gleich welcher Art - zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen.
(3) Weitergehende gesetzliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung bleiben unberührt. Insbesondere sind die Parteien zur Beachtung der Bestimmungen des BDSG sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet.
(4) Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.

§ 8 - Haftung

(1) Für Schäden des Kunden haftet Damovo nur, soweit Damovo oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Damovo für zugesicherte Eigenschaften und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet Damovo nur in Höhe des typischerweise voraussehbaren Schadens.
(3) Eine Haftung für mittelbare und/oder Folgeschäden sowie für reine Vermögensschäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen etc. ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter von Damovo
(5) Die Haftung ist insgesamt in der Höhe auf das jeweilige Auftragsvolumen begrenzt.

§ 9 - Allgemeine Bestimmungen

(1) Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Die Abtretung von Rechten des Kunden aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von Damovo ist ausgeschlossen.
(3) Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Neuss.