Warum Damovo
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Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind unter Ausschluss möglicher allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden Bestandteil aller Angebote sowie Grundlage aller Trainingsleistungen der Damovo Deutschland GmbH & Co. KG (nachfolgend “Damovo” genannt). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
Die nachfolgenden Bedingungen sind maßgebend für die Trainingstätigkeiten von Damovo. Die im Trainingsprogramm bzw. den schriftlichen Angebotsunterlagen jeweils enthaltenen Angaben sind alleinige Grundlage für die von Damovo zu erbringenden Leistungen.
(1) Die Anmeldung zu offenen Seminaren muss schriftlich erfolgen. Der Vertrag
kommt erst mit Eingang der Anmeldebestätigung beim Kunden zustande.
(2) Verträge über geschlossene Seminare, Seminare beim Kunden und sonstige
Leistungen bedürfen der Schriftform. Damovo wird dem Kunden auf Anfrage ein
entsprechendes Angebot unterbreiten. Der Vertrag kommt durch den schriftlichen
Auftrag des Kunden zustande.
(1) Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste für Trainingsleistungen
von Damovo bzw. die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Preise.
(2) Im Preis offener Seminare enthalten sind die notwendigen Seminarunterlagen
und die Nutzung der jeweils notwendigen technischen Einrichtungen. Nicht
eingeschlossen sind Reise-, Verpflegungs- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers.
(3) Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne sonstige Abzüge.
(4) Die Rechnungen werden nach Abschluss des Seminars erstellt und sind
innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(5) Im Falle des Zahlungsverzuges ist Damovo berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 %
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, soweit
der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. Damovo bleibt es vorbehalten,
höhere Verzugsschäden geltend zu machen.
(1) Stornierungen von offenen Seminaren durch den Kunden sind kostenfrei, wenn
sie spätestens bis 4 Wochen vor Seminarbeginn bei Damovo eingehen. Bei
Stornierungen bis 14 Kalendertage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von zwanzig Prozent des Seminarpreises berechnet. Bei späteren
Stornierungen bzw. bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr berechnet.
Ersatzteilnehmer werden akzeptiert.
(2) Stornierungen von geschlossenen Seminaren oder sonstigen vereinbarten
Leistungen sind bis drei Wochen vor Leistungsbeginn gebührenfrei. Kosten, die
Damovo in Vorbereitung der vereinbarten Leistungen entstanden sind, werden vom
Kunden erstattet. Bei Stornierungen später als drei Wochen vor vereinbartem
Leistungsbeginn wird der vereinbarte Preis in Rechnung gestellt.
(3) Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl und in Fällen höherer Gewalt (dazu zählt auch die Krankheit von Referenten) kann Damovo Seminare oder sonstige Leistungen absagen. Bereits bezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(1) Damovo und der Kunde sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen
Partei, die ihr/ihm aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen anvertraut oder
bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke,
sondern nur zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Der Kunde ist insbesondere nicht befugt, Lehrgangsmaterial - gleich welcher
Art - zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen.
(3) Weitergehende gesetzliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung bleiben
unberührt. Insbesondere sind die Parteien zur Beachtung der Bestimmungen des
BDSG sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet.
(4) Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags
bestehen.
(1) Für Schäden des Kunden haftet Damovo nur, soweit Damovo oder deren
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle
leichter Fahrlässigkeit haftet Damovo für zugesicherte Eigenschaften und bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in
besonderem Maße vertrauen darf.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine
leitenden Angestellten sind, haftet Damovo nur in Höhe des typischerweise
voraussehbaren Schadens.
(3) Eine Haftung für mittelbare und/oder Folgeschäden sowie für reine
Vermögensschäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen etc.
ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der
Mitarbeiter von Damovo
(5) Die Haftung ist insgesamt in der Höhe auf das jeweilige Auftragsvolumen
begrenzt.
(1) Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses.
(2) Die Abtretung von Rechten des Kunden aus dem Vertrag ohne vorherige
Zustimmung von Damovo ist ausgeschlossen.
(3) Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich
deutschem Recht.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Neuss.